Die österreichische Bundesregierung hat mit Ministerratsbeschluss vom 23. Dezember 2008 festgelegt, 50 Millionen Euro für die Anreizfinanzierung von Projekten zur thermischen Sanierung im privaten Wohnbau zur Verfügung zu stellen. Mit diesen Mitteln sollen wichtige konjunkturelle Impulse durch effiziente klimaschutzfördernde Projekte ausgelöst werden. Die Abwicklung beider Förderungsschwerpunkte erfolgt über das Instrument der Umweltförderung im Inland.
Bundesförderung Thermische Sanierung (neu ab 14. April 2009)
Die österreichische Bundesregierung hat mit Ministerratsbeschluss vom 23. Dezember 2008 festgelegt, 50 Millionen Euro für die Anreizfinanzierung von Projekten zur thermischen Sanierung im privaten Wohnbau zur Verfügung zu stellen. Mit diesen Mitteln sollen wichtige konjunkturelle Impulse durch effiziente klimaschutzfördernde Projekte ausgelöst werden. Die Abwicklung beider Förderungsschwerpunkte erfolgt über das Instrument der Umweltförderung im Inland.
Förderung zur Wohnhaussanierung
Umfassende energetische Sanierung
Landesförderung von Biomasseheizungen (Neubau und Bestand)
Voraussetzungen für die Förderung:
- Beratung vor Antragstellung bei einer Beratungsstelle
- die Feuerungsanlage muss die Emissionsgrenzwerte und den Mindestwirkungsgrad gemäß UZ 37 erfüllen
- die Leistung der Feuerungsanlage entspricht dem Wärmebedarf des Gebäudes
- kein (wirtschaftlicher) Fern-/Nahwärmeanschluss für das Gebäude möglich
- die zu fördernde Heizanlage muss als Gesamtheizsystem gelten
Landesförderung von Solaranlagen (Neubau und Bestand)
- bei Warmwasserbereitung:
Förderhöhe: 300,-- Euro Sockelbetrag und 50,-- Euro pro m² installierter Kollektorfläche - bei Heizungseinbindung:
Mindestaperturfläche 15 m²
Förderhöhe: 500,-- Euro Sockelbetrag und 50,-- Euro pro m² installierter Kollektorfläche - bei Photovoltaikanlagen:
Mindestsolarmodulfläche: 2 m²
Förderhöhe: 500,-- Euro Sockelbetrag und 50,-- Euro pro m² installierter Solarmodulfläche - Umwälzpumpe der Energieklasse A:
Tausch oder Neueinbau: 50,-- Euro
Eigenheimförderung (Neubau)
Die Heizwärmebedarfsmindestanforderungen werden entsprechend der Kyoto II – Vereinbarung neu festgelegt.
Wohnbauförderung - Formulare
Öffnungszeiten der Informationsstelle im Erdgeschoss
Montag - Donnerstag von 8 - 16 Uhr, Freitag von 8 - 13 Uhr
Leitung: Heribert Kaiser(0316)877DW3713
Ansprechpartnerinnen:
Julia Barabas (0316)877DW3713
Karl Hlina (0316)877DW3769
Josefine Schnitzer (0316)877DW3769<

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Firmenbuchgericht:
Landes- als Handelsgericht Graz
UID-Nr.: ATU 41439001
Informationspflicht lt. ECG
Verkaufs- und Lieferbedinungen
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