Bundesförderung Thermische Sanierung (neu ab 14. April 2009)

thumb_foederung-bmwfKonjunkturpaket Thermische Sanierung
Die österreichische Bundesregierung hat mit Ministerratsbeschluss vom 23. Dezember 2008 festgelegt, 50 Millionen Euro für die Anreizfinanzierung von Projekten zur thermischen Sanierung im privaten Wohnbau zur Verfügung zu stellen. Mit diesen Mitteln sollen wichtige konjunkturelle Impulse durch effiziente klimaschutzfördernde Projekte ausgelöst werden. Die Abwicklung beider Förderungsschwerpunkte erfolgt über das Instrument der Umweltförderung im Inland.

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Förderung zur Wohnhaussanierung

foederung-wbneuHauseigentümer, Mieter, Wohnungseigentümer und Bauberechtigte können für die Sanierung von Wohnungen, Wohnhäuser und Eigenheimen die Wohnhaussanierungsförderung erhalten. Die Förderung erfolgt bei ökologischen Maßnahmen (z.B.: Wärme dämmende Maßnahmen, Einbau von Alternativenergieanlagen) in Form von nicht rückzahlbaren Annuitätenzuschüssen zu einem Bankdarlehen oder Direktzusschüssen und bei anderen Verbesserungs- und Erhaltungsmaßnahmen (z.B.: Sanierung des Badezimmers) in Form von rückzahlbaren Annuitätenzuschüssen.

Umfassende energetische Sanierung

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Landesförderung von Biomasseheizungen (Neubau und Bestand)

thumb_foederung-ebsDer Einbau einer Biomasseheizung wird vom Land Steiermark mit einem Direktzuschuss gefördert. Eine zusätzliche Förderung von Biomasseanlagen durch Gemeinden ist möglich (keine Voraussetzung).

Voraussetzungen für die Förderung:

  • Beratung vor Antragstellung bei einer Beratungsstelle
  • die Feuerungsanlage muss die Emissionsgrenzwerte und den Mindestwirkungsgrad gemäß UZ 37 erfüllen
  • die Leistung der Feuerungsanlage entspricht dem Wärmebedarf des Gebäudes
  • kein (wirtschaftlicher) Fern-/Nahwärmeanschluss für das Gebäude möglich
  • die zu fördernde Heizanlage muss als Gesamtheizsystem gelten

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Landesförderung von Solaranlagen (Neubau und Bestand)

thumb_foederung-ebsDer Einbau einer Solaranlage wird vom Land Steiermark mit einem Direktzuschuss gefördert. Voraussetzung ist u.a., dass Ihre Gemeinde ebenfalls eine Förderung für Solaranlagen gewährt. Folgende Voraussetzungen und Fördersätze bestehen:
  • bei Warmwasserbereitung:
    Förderhöhe: 300,-- Euro Sockelbetrag und 50,-- Euro pro m² installierter Kollektorfläche
  • bei Heizungseinbindung:
    Mindestaperturfläche 15 m²
    Förderhöhe: 500,-- Euro Sockelbetrag und 50,-- Euro pro m² installierter Kollektorfläche
  • bei Photovoltaikanlagen:
    Mindestsolarmodulfläche: 2 m²
    Förderhöhe: 500,-- Euro Sockelbetrag und 50,-- Euro pro m² installierter Solarmodulfläche
  • Umwälzpumpe der Energieklasse A:
    Tausch oder Neueinbau: 50,-- Euro

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Eigenheimförderung (Neubau)

thumb_foederung-landsteiermarkLiegenschafts- oder Wohnungseigentümer und Bauberechtigte können für die Neuerrichtung eines Eigenheims die Eigenheimförderung erhalten. Die Förderung erfolgt in Form von Annuitätenzuschüssen zu Bankdarlehen oder in Form eines Direktdarlehens bei Familien mit 3 oder mehr Kindern sowie bei Schwerbehinderten Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist unter anderem der Nachweis der Energiekennzahl des Gebäudes. Die maximale Energiekennzahl beträgt max. 65 kWh/m²a. Der Nachweis erfolgt über eine Stellungnahme der Grazer Energieagentur, einer der regionalen Energieagenturen oder des LandesEnergieVereins.

Die Heizwärmebedarfsmindestanforderungen werden entsprechend der Kyoto II – Vereinbarung neu festgelegt.

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Wohnbauförderung - Formulare

Logo Land SteiermarkWohnbauförderung - Informationsstelle

Öffnungszeiten der Informationsstelle im Erdgeschoss
Montag - Donnerstag von 8 - 16 Uhr, Freitag von 8 - 13 Uhr

Leitung: Heribert Kaiser(0316)877DW3713
Ansprechpartnerinnen:
Julia Barabas (0316)877DW3713
Karl Hlina (0316)877DW3769
Josefine Schnitzer (0316)877DW3769<

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