Unsere Verkafs- und Lieferbedingungen
AGB
Die gegenständlichen Verkaufs- und Lieferbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Kirschner Bau GmbH & Co KG (in weiterer Folge „Fa. Kirschner“ genannt) und deren Kunden. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Fa. Kirschner erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn auf sie nicht vor jedem einzelnen Geschäftsfall nochmals ausdrücklich verwiesen wird. Allfällige Einkaufs- und Annahmebedingungen des Kunden gelten nicht und verpflichten die Fa. Kirschner nur dann, wenn diese von der Fa. Kirschner in jedem einzelnen Geschäftsfall ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Abänderungen dieser Bedingungen müssen in schriftlicher Form festgehalten werden. Mündliche oder telefonische Vereinbarungen mit Mitarbeitern der Fa. Kirschner erhalten erst Rechtsgültigkeit, wenn diese von der Fa. Kirschner schriftlich bestätigt wurden. Im Rahmen ständiger Geschäftsbeziehung werden diese Verkaufs- und Lieferbedingungen als bekannt und anerkannt vorausgesetzt und gelten für künftige Lieferungen und Leistungen auch dann, wenn sie nicht jeweils ausdrücklich vereinbart wurden.
Hinweis: Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen liegen jedem Vertrag bei bzw. sind in den Verkaufsräumlichkeiten der Fa. Kirschner angeschlagen. Darüber hinaus können diese jederzeit auch hier abgerufen werden.
1. Auftragsgrundlagen
1.1 Die für die Erstellung des Anbots notwendige Massenermittlung wurde nach bestem Wissen, auf Grundlage der Unterlagen, die der Fa. Kirschner übergeben wurden, erstellt. Falls zum Zeitpunkt der Anbotserstellung bzw. des Vertragsabschlusses noch keine detaillierten Ausführungs- und/oder Bewehrungspläne vorhanden waren, wurden für die Erstellung des Anbotes Erfahrungswerte angenommen. Diese können jedoch aus den unterschiedlichsten Gründen vom tatsächlichen Bedarf abweichen.
Anbote der Fa. Kirschner sind unverbindlich und entgeltlich. Für Verbraucher sind sie nur entgeltlich, sofern sie vor Erstellung auf die Kostenpflicht hingewiesen werden. Erfolgt eine Beauftragung mit sämtlichen im Anbot umfassten Leistungen, wird der gegenständlichen Rechnung das Entgelt für den Kostenvoranschlag gutgeschrieben.
Die Fa. Kirschner ist nicht verpflichtet, die Unterschriftsberechtigung des Kunden zu prüfen. Sie darf davon ausgehen, dass jede volljährige und mit dem Wissen des Kunden im Objekt anwesende Person zur Vertretung des Vertragspartners bevollmächtigt ist.
2. Nachträgliche Zusatzleistungen
2.1 Allfällige vom Kunden nach Vertragsabschluss gewünschte, über den beschriebenen Leistungsumfang hinausgehende Leistungen bzw. Lieferungen stellen Zusatzleistungen dar, die gesondert zu vereinbaren und zu vergüten sind.
2.2 Ergibt sich aus öffentlich-rechtlichen Vorschreibungen das Erfordernis einer Änderung des vereinbarten Leistungsumfanges, so stellen solche Änderungen Zusatzleistungen dar. Dem Kunden steht es frei, solche Leistungen auch anderweitig zu beziehen bzw. erbringen zu lassen.
3. Preise
3.1 Alle Angebote der Fa. Kirschner wurden auf Grundlage der im Zeitpunkt der Anbotserstellung gültigen Einkaufspreise erstellt. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist die Fa. Kirschner berechtigt, eingetretene Erhöhungen zusätzlich zu verrechnen.
3.2 Dieses Recht steht der Fa. Kirschner auch dann zu, wenn Festpreise vereinbart wurden und die Lieferung aus Gründen, die vom Kunden zu vertreten sind, erst später als vereinbart möglich war. Änderungen des Umsatzsteuersatzes sind immer preisberichtigt anzuwenden.
4. Lieferung - Zustellung - Entladung
4.1 Die gegenständlichen Preise wurden unter der Annahme kalkuliert, dass die Zufahrt mit schweren Lastzügen bis 40 to Gesamtgewicht befahrbar ist. Eventuelle Mehrkosten wegen schlechter Befahrbarkeit oder Verzögerungen bei der Anlieferung oder Entladung gehen zu Lasten des Kunden. Für Schäden an der Zufahrtsstraße, die durch normales Befahren entstehen, übernimmt die Fa. Kirschner keine Haftung und ist nicht ersatzpflichtig.
4.2 Die Fa. Kirschner ist stets bemüht, ihre Lieferungen entsprechend den getroffenen Vereinbarungen pünktlich durchzuführen. Um dies gewährleisten zu können, ist vom Kunden der gewünschte Liefertermin der Waren und Geräte mindestens zwei Tage im Voraus der Fa. Kirschner bekannt zu geben. Bei Direktlieferungen durch Vorlieferanten der Fa. Kirschner können sich diese Fristen erheblich verlängern. Der Kunde kann aus einer Lieferverzögerung keinerlei Ansprüche gegen die Fa. Kirschner geltend machen, solange diese den Verzug nicht vorsätzlich verursacht.
4.3 Im Falle von Verzögerungen bei Materialzulieferungen an die Firma Kirschner, die nicht von ihr verschuldet sind, verlängert sich eine allenfalls vereinbarte Leistungsfrist um den Zeitraum der Verzögerung. Die Firma Kirschner haftet jedenfalls nicht für allfällige Schäden, die dem Kunden durch solcherart bedingte Verzögerungen entstehen.
5. Leistungserbringung
5.1 Die Pflicht zur Leistungserbringung bzw. Lieferung beginnt frühestens, sobald der Kunde alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung, insbesondere der gesicherten Zufahrt gem. Punkt 4., geschaffen hat. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch vom Kunden zu vertretende Umstände verzögert oder unterbrochen, so werden die Leistungsfristen entsprechend verlängert und Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben.
5.2 Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen.
6. Kosten der Zustellung
6.1 Zustellungen werden, wenn nicht anders vereinbart, nach tatsächlichem Zeitaufwand (Fahrtzeit + Be- und Entladezeit) mit den Einheitspreisen der Fa. Kirschner verrechnet.
Für Werkslieferungen von Lieferanten wird pro Palettenhub ein Pauschalbetrag von € 6,90 +20 % USt verrechnet.
6.2 Mitgelieferte Paletten werden mit dem Neupreis verrechnet. Mehrwegpaletten werden von der Fa. Kirschner wieder zurückgenommen und vermindert um den Abnützungsbetrag gutgeschrieben. Der Abnützungsbetrag beträgt:
- für einwandfreie Paletten ohne Beschädigung € 1,50 + 20 % USt
- für leicht beschädigte Paletten € 5,00 + 20 % USt
- für unbrauchbare Euro/Ziegel-Paletten der Neupreis, mindestens jedoch € 12,00 + 20 % USt
- für unbrauchbare Rigips-Paletten der Neupreis, mindestens jedoch € 18,00 + 20 % USt
6.3 Der An- und Rücktransport von Mietgeräten und Paletten wird immer nach tatsächlichem Zeitaufwand verrechnet.
7. Waren- bzw. Geräteübernahme
7.1 Um die gelieferten Waren ordnungsgemäß übergeben zu können, muss der Kunde bei Anlieferung anwesend sein. Ist weder der Kunde noch ein Vertreter anwesend, um die Lieferung entgegenzunehmen, hat der Kunde die Mehrkosten für eine etwaige neuerliche Anlieferung zu tragen.
7.2 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware oder die beigestellten Geräte sowohl mengenmäßig als auch hinsichtlich ihrer Qualität direkt bei Übernahme zu prüfen. Entspricht eine gelieferte Ware oder ein Gerät nicht den gewöhnlich bedungenen Anforderungen, so ist dies am Lieferschein zu vermerken. Eine Ware, die nicht entspricht, darf nicht verarbeitet werden, um der Fa. Kirschner die Möglichkeit einzuräumen, diese gegen ordnungsgemäße Ware auszutauschen.
7.3 Falls bei Übernahme keine sofortige Prüfung möglich ist, muss dieser Umstand bei sonstigem Ausschluss sämtlicher Ansprüche auf dem Lieferschein vermerkt werden und ein allfälliger, bei nachfolgender Prüfung festgestellter Mangel binnen drei Tagen ab Anlieferung schriftlich gerügt werden.
8. Warenrücknahme - Umtausch
8.1 Rücknahme bzw. Umtausch (außerhalb der Gewährleistungsverpflichtung der Fa. Kirschner) ist generell nur dann möglich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Ausgeschlossen ist dies aber jedenfalls bei Sonderanfertigungen (z.B. Fenster, Türen, Putze, gebogenes Eisen etc.). Bei Lagerwaren ist eine Rücknahme grundsätzlich möglich. Voraussetzung dafür ist, dass die Ware ordnungsgemäß verpackt und frei von Beschädigungen ist.
8.2 Angebrauchte Bindemittel und Ziegel in angebrauchten Paletten können wegen ihrer begrenzten Haltbarkeit und des hohen Manipulationsaufwandes nicht zurückgenommen bzw. gutgeschrieben werden. Für die Abwicklung der gesamten Manipulation wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 12 % des verrechneten Warenwertes in Rechnung gestellt. Allfällig entstandene Transportkosten (Fahrtzeit + Be- und Entladezeit) sowie Entsorgungskosten für nicht mehr brauchbare Waren werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
8.3 Gutschriften werden nur aufgrund eines von der Fa. Kirschner unterschriebenen Retourscheines ausgestellt und haben eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr. Gutschriften können nur in Form eines Warenbezuges eingelöst werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
9. Gewährleistung - Schadenersatz
9.1 Die Gewährleistungsfrist für Verbraucher beträgt zwei Jahre, für Unternehmer ein Jahr jeweils ab Ablieferung der Ware oder Übergabe des Gewerkes.
9.2 Die Gewährleistungsfrist endet jedenfalls mit Betriebsschließung bzw. Betriebsstilllegung der Fa. Kirschner, auch wenn diese innerhalb der verkürzten Gewährleistungsfrist erfolgen sollte.
9.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Anwendungshinweise der einzelnen Produkte zu beachten und bei Zweifeln die Stellungnahme der Fa. Kirschner einzuholen.
9.4 Handelt es sich um kein Verbrauchergeschäft und ist die gelieferte Ware mangelhaft oder es zeigen sich innerhalb der Gewährleistungsfrist Mängel, so hat der Kunde nur Anspruch auf kostenlose Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist. Handelt es sich um ein Verbrauchergeschäft, ist die Fa. Kirschner berechtigt, vor Aufhebung des Vertrages bzw. vor Preisminderung die mangelhafte Ware auszutauschen oder zu verbessern. Bei Auftreten von Mängeln ist die Fa. Kirschner binnen 14 Tagen ab Erkennbarkeit begründet schriftlich zu unterrichten und ist dieser die Gelegenheit zur Verbesserung bzw. Beseitigung der Mängel zu geben.
9.5 Ist der Kunde kein Verbraucher, wird die Vermutungsfrist gem. § 924 Satz 2 ABGB ausdrücklich ausgeschlossen. Unterlässt der Kunde die fristgerechte Mängelrüge, kann er die in § 377 Abs. 2 UGB genannten Ansprüche nicht mehr geltend machen.
9.6 Handelsübliche oder geringere oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen in Qualität, Form, Farbe, Gewicht oder Ausstattung gelten nicht als Mangel und können nicht beanstandet werden. Dies gilt insbesondere für Dachziegel, Pflasterungen und Asphaltierungen, bei welchen produktionsbedingt Farbunterschiede auftreten können. Für Farbgleichheit wird nicht gehaftet.
9.7 Die Fa. Kirschner gibt gegenüber dem Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
9.8 Greift der Kunde oder ein von ihm beauftragter Dritter in das Gewerk der Fa. Kirschner ein, verliert der Kunde sämtliche Ansprüche aus Gewährleistung und Schadenersatz.
9.9 Die folgenden Haftungsbeschränkungen werden vereinbart: Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Fa. Kirschner zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Gegenüber Verbrauchern gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen weiters nicht bei Schäden an die Fa. Kirschner zur Bearbeitung übergebenen Sachen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang für Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen der Fa. Kirschner sowie für deren Zulieferer.
9.10 Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch die Fa. Kirschner abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten gerichtlich geltend zu machen.
9.11 Die Haftung der Fa. Kirschner endet jedenfalls mit Betriebsschließung bzw. Betriebsstilllegung.
9.12 Der Kunde verzichtet auf sein Recht auf Irrtumsanfechtung des abgeschlossenen Vertrages.
10. Mietgeräte
10.1 Mietgeräte sind Eigentum der Fa. Kirschner und gehen durch die Miete in die Gewahrsame des Kunden über. Dies bedeutet, dass der Kunde für Beschädigungen (ausgenommen normale Abnutzung), Verlust und Diebstahl haftet. Nicht retournierte Geräte werden zum Neupreis verrechnet. Werden Geräte ungereinigt retourniert, erfolgt die Reinigung durch die Fa. Kirschner. Dadurch entstehende Kosten werden zusätzlich zur Miete in Rechnung gestellt.
10.2 Für Schalmaterial gilt, dass Schaltafeln, Pfosten, Staffel etc., die abgeschnitten werden, dem Kunden zum Neupreis in Rechnung gestellt werden.
10.3 Da die Mietdauer ein wesentlicher Kostenfaktor ist, wird empfohlen, nicht mehr benötigte Geräte umgehend zu retournieren. Die Miete endet erst, wenn die Geräte wieder von der Fa. Kirschner übernommen wurden. Nachträgliche Entgeltreduktion wegen Nichtnutzung der Geräte ist nicht möglich, da die Fa. Kirschner über diese Geräte in diesem Zeitraum nicht verfügen kann.
11. Sonderleistungen für Betonlieferungen
11.1 Bei Betonlieferungen gibt es je nach Bedarf eine Vielzahl von möglichen Sonderleistungen. Diese können der beiliegenden Liste entnommen werden. Bei Betonlieferungen verstehen sich die Preise frei Baustelle zugestellt. Die Preiskalkulation wurde jedoch unter der Annahme erstellt, dass immer mit vollen Ladungen (6 m³) zugestellt werden kann. Folglich fallen bei Mindermengen zusätzliche Transportkosten an. Mehrkosten fallen auch an, wenn die vorgesehene Entladezeit von einer halben Stunde überschritten wird.
11.2 Im Zeitraum von 20. November bis 10. März wird für den Mehraufwand in der kalten Jahreszeit ein Winterzuschlag verrechnet.
12. Abrechnung
12.1 Wenn nicht anders vereinbart, werden die tatsächlich gelieferten Waren laut Lieferscheinen oder sonstigen Aufzeichnungen abgerechnet.
12.2 Bei einem Warenbezug auf Lieferschein unter einem Wert von € 50,00 inkl. USt wird ein Kleinfakturenzuschlag von € 10,00 inkl. 20 % USt verrechnet.
13. Zahlung
13.1 Falls nicht anders vereinbart, ist die Zahlung mit Warenübergabe ohne Abzug fällig.
13.2 Wurden Skontovereinbarungen getroffen, so wird ausdrücklich festgehalten, dass Skonti nur dann in Abzug gebracht werden dürfen, wenn sämtliche Rechnungen vollständig, innerhalb der Skontofrist bezahlt wurden. Damit Zahlungen buchhalterisch richtig zugeordnet werden können, wird empfohlen, bei den Überweisungen die Rechnungs- und Kundennummer anzugeben, auf die sich die Zahlung bezieht. Wird dies unterlassen, gilt als vereinbart, dass die geleistete Zahlung immer für die älteste, noch offene Forderung samt allen eventuellen Nebenkosten angerechnet wird.
13.3 Rechnungskorrekturen sind ausschließlich dem auf der Rechnung angeführten Sachbearbeiter binnen 14 Tagen schriftlich bekannt zu geben.
13.4 Bei nicht zeitgerechter Bezahlung werden bei Verbrauchergeschäften Verzugszinsen iHv 5 % über dem Basiszinssatz vereinbart. Bei Unternehmern als Kunden werden Verzugszinsen gemäß § 456 UGB in Rechnung gestellt. Die Fa. Kirschner behält sich die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden vor. Die Verzugszinsen beginnen auch ohne Einmahnung durch die Fa. Kirschner zu laufen. Erforderliche Bearbeitungskosten werden getrennt in Rechnung gestellt. Als Datum der Zahlung gilt jener Tag, an dem der Betrag auf dem Konto der Fa. Kirschner bei der Raiffeisenbank Region Gleisdorf IBAN: AT63 3810 3000 0001 1502, BIC: RZSTAT2G103 gutgeschrieben wird. Weicht eine Zahlung vom Rechnungsbetrag ab, so sind bei der Zahlung die Gründe hierfür bekannt zu geben.
13.5 Werden binnen drei Monaten ab Übermittlung der Rechnung keine schriftlichen Einwendungen durch den Kunden erhoben, gilt die Rechnung in voller Höhe als anerkannt. Unterlassene Zahlung oder Minderzahlung gelten nicht als Einwendungen.
13.6 Sind im Zeitpunkt der Fälligkeit von Rechnungen noch Punkte strittig, so wird ausdrücklich vereinbart, dass der unbestrittene Teil der Forderung nicht zurückbehalten werden darf. (Für Verbrauchergeschäfte gilt diesbezüglich eine Sonderregelung entsprechend dem KSchG).
13.7 Sollten vereinbarte Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden oder Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, werden alle Forderungen sofort fällig und ist die Fa. Kirschner berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauskasse auszuführen, nach Setzung einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Ebenso hat die Fa. Kirschner das Recht, die noch nicht ausgelieferte Ware zurückzuhalten sowie bei Nichterhalt der anteiligen Zahlungen die Abwicklung der noch laufenden Aufträge einzustellen.
13.8 So der Kunde Unternehmer ist, steht diesem das Recht zur Aufrechnung nur dann zu, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch die Fa. Kirschner anerkannt wurden.
13.9 So der Kunde Unternehmer ist, steht diesem kein Zurückbehaltungsrecht des Rechnungsbetrages zu.
14. Eigentumsvorbehalt
14.1 Sämtliche von der Fa. Kirschner gelieferten Waren und Geräte bleiben bis zur völligen Tilgung aller gegenüber der Fa. Kirschner bestehenden finanziellen Verpflichtungen samt Zinsen und Kosten Eigentum der Fa. Kirschner. Der Kunde hat die Fa. Kirschner unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf die Waren und Geräte zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Waren und Geräte. Einen Besitzwechsel der Waren und Geräte sowie den eigenen Anschriftenwechsel hat der Kunde der Fa. Kirschner ebenfalls unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat der Fa. Kirschner alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Waren und Geräte entstehen.
14.2 Der Kunde ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt der Fa. Kirschner bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags zuzüglich der Kosten allfälliger Forderungseintreibungen aus der jeweiligen Lieferung ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen und verpflichtet sich, einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder auf seinen Fakturen anzubringen. Die Fa. Kirschner nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Fa. Kirschner behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Erfolgt eine Verarbeitung der Waren, so erwirbt die Fa. Kirschner an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von der Fa. Kirschner gelieferten Waren. Dasselbe gilt, wenn die Waren mit anderen, der Fa. Kirschner nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt werden.
15. Vertragsrücktritt - Belehrung nach Konsumentenschutzgesetz
15.1 Wurde der Vertrag weder vom Kunden angebahnt noch in den Räumlichkeiten der Fa. Kirschner abgeschlossen, so hat der Kunde, so dieser Verbraucher im Sinne des KSchG ist, das Recht, innerhalb einer Woche vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht besteht jedoch nicht, falls die Lieferung sofort zu erbringen ist. Erfüllt der Kunde – aus welchem Grund auch immer – den Vertrag ganz oder teilweise nicht, ist die Fa. Kirschner berechtigt, unter Setzung einer einwöchigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und wahlweise entweder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens sowie des entgangenen Gewinns oder einen pauschalen Schadenersatzbetrag in der Höhe von 10 % des Endpreises zu fordern.
15.2 So der Kunde kein Verbraucher im Sinne des KSchG ist, wird das richterliche Mäßigungsrecht diesbezüglich ausdrücklich ausgeschlossen. Der Vertragsrücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform.
16. Urheberrecht
16.1 Pläne, Prospekte udgl. der Fa. Kirschner sind urheberrechtlich geschützt. Jede gänzliche oder teilweise Veröffentlichung ist nur mit Zustimmung der Fa. Kirschner zulässig; ebenso die Weitergabe und die wiederholte Nutzung, durch Dritte oder den Kunden selbst.
16.2 Die Fa. Kirschner ist berechtigt und der Kunde ist verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über das Projekt den Namen des Urhebers bekanntzugeben.
17. Geltendes Recht, Gerichtsstand
17.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisnormen. Es wird ausdrücklich inländische Gerichtsbarkeit vereinbart.
17.2 Außer im Falle eines Verbrauchergeschäftes wird zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ausschließlich das dem Sitz der Fa. Kirschner sachlich zuständige Gericht für zuständig vereinbart.
18. Schlussbestimmungen
18.1 Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz der Fa. Kirschner.
18.2 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.